Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.07.2023)
- Allgemein / Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Vertragsbedingungen zwischen nuovafloor gmbh und der Kundin / dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) beim Kauf von Produkten und dem Bezug von Dienstleistungen von nuovafloor. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen nuovafloor und dem Kunden. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, dass sie im Einzelfall schriftlich durch nuovafloor anerkannt wurden. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen AGB.
Soweit in diesen AGB’s nichts anderes geregelt, gelten die auf das Objekt anwendbaren Normen SIA 118 / SIA 118/252 sowie SIA 252.
- Angebot / Auftrag
Sämtliche Angebote von nuovafloor sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Grundlage unserer Angebote bildet das theroetische Planmass (Grundrisse, Schnitte oder Skizzen des Kunden) welches uns durch den Kunden zur Verfügung gestellt wird. Alle beworbenen Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Annäherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Ein Auftrag kommt erst mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung des Kunden zustande. nuovafloor akzeptiert dabei handschriftlich unterzeichnete und gescannte – Auftragsbestätigungen per Mail.
- Bauprogramm
nuovafloor ist bestrebt, den mit dem Kunden vereinbarten Ausführungszeitraum einzuhalten. Kommt es seitens nuovafloor aufgrund Personalausfällen oder sonstigen unvorhergesehenen und daher von nuovafloor unverschuldeten Ereignissen zu Verschiebungen oder Verzögerungen, kann nuovafloor dafür nicht haftbar gemacht werden.
- A-Konto / Schlussrechnung
nuovafloor behält sich das Recht vor zur Deckung der Materialkosten eine A-Konto-Rechnung in der Höhe von 40 % der Auftragssumme zu stellen. Die A-Konto-Rechnung ist bis am Tag der Arbeitsaufnahme zu begleichen.
Die Schlussrechnung wird aufgrund des effektiven Ausmasses erstellt, welches durch nuovafloor nach Beendigung der Arbeiten vor Ort aufgenommen wird. Das Leistungsausmass wird dem Kunden zusammen mit der Schlussrechnung zugestellt.
- Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von nuovafloor. Alle Angaben über Produkte sowie Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und unter Vorbehalt der Richtigstellung von Irrtümern, Druck-, Schreib- und Rechenfehlern.
nuovafloor übernimmt für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partner keine Haftung. Sämtliche Designmerkmale, Konstruktionszeichnungen, Planzeichnungen, Fotos, etc. bilden geistiges Eigentum (insb. Urheberrechte) von nuovafloor.
- Stornierung eines Auftrages
Die Stornierung eines Auftrages nach unterzeichneter Auftragsbestätigung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von nuovafloor möglich. In diesem Fall ist nuovafloor berechtigt, neben der Geltendmachung allfälliger sonstiger Ansprüche ein Stornoentgelt von 50 % der Auftragssumme als Mindestschaden zu berechnen.
- Preise
Die Preise sind in CHF (Schweizer Franken). Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt.
- Nicht inbegriffene Leistungen
Nicht inbegriffene Leistungen nach SIA 118/252 Art. 2.3 sowie gemäss, der auf unserer Homepage einsehbaren Preisliste für nicht inbegriffene Leistungen sowie gewünschte oder notwendige Zusatzarbeiten werden dem Kunden gemäss entsprechender Nachofferte von nuovafloor berechnet. Die Nachofferte kann auch mündlich erfolgen.
In unserem Angebot sind keine Dienstleistungen wie Wartung von Silikonfugen oder Erneuerung von Versiegelungen inbegriffen. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
- Zahlungsverkehr
Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Fremd-, Bank- und Postspesen gehen zu Lasten des Kunden. Skontoabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Bezahlung kann bei nuovafloor (in bar Beträge bis max. CHF 100.-) gegen Bankueberweisung erfolgen.
- Mahnungen & Verzugszinsen
Nach Ablauf der auf den Rechnungen angegeben Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Wir verrechnen folgende Mahngebühren:
Erste Mahnung Fr. 150.00
Zweite Mahnung Fr. 250.00
Weiter hat nuovafloor das Recht zusätzlich entstandene Verzugszinsen von 5% der Auftragssumme nach Ablauf der Zahlungsfrist einzufordern. Anfallende Inkassogebühren werden auf den Kunden abgewälzt.
- Lieferungsumfang
Der Umfang der zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung von nuovafloor. Produkte und/oder Dienstleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, gelten als nicht bestellt. Sollten Vorarbeiten durch andere Unternehmer erforderlich sein, müssen diese vom Kunden auf seine Kosten rechtzeitig durchgeführt werden.
- Annahmeverzug des Kunden / Mehretappen
Alle Angebote von nuovafloor sind als Ausführung in einer Etappe kalkuliert. Stellt sich heraus, dass es bauseits nicht möglich ist, die Arbeiten in einer Etappe auszuführen, hat nuovafloor das Recht, eine Pauschale pro Mehretappe in der Höhe von Fr. 2’000.00 dem Kunden erneut in Rechnung zu stellen.
- Abnahme des Werkes / Mangel
Fertig erstellte Beläge müssen vor Freigabe an weitere Handwerker zwischen nuovafloor und dem Kunden abgenommen werden. Erfolgt keine Abnahme, gilt das Gewerk als abgenommen. Weiter gelten die Bedingungen von SIA 118 Art. 157 – 171. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist nuovafloor die Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Bei einem Mangel hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises.
- Garantieanspruch
Der Garantieanspruch umfasst alle Fabrikations-, Material und Verarbeitungsfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Pflege- & Reinigungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Kunden oder von Drittpersonen z.B durch zu frühe Belastung oder durch fehlende Abdeckung verursacht wurden oder durch Eingriffe nicht befugter Personen. Versiegelte Beläge sind nach 24 Stunden begehbar, nach 7 Tagen ausgehärtet und nach 30 Tagen ausgetrocknet. Zu tiefe klimatische Raumbedingungen oder zu hohe Luftfeuchtigkeit wirken sich unmittelbar auf die oben erwähnten Angaben zur Aushärtungs- und Trocknungsdauer aus.
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Produkte, welche der Abnützung unterworfen sind (Versiegelungen, Silikonfugen, Schlüterprofile) und Teile, die durch eine falsche Handhabung oder infolge mangelhaften Unterhalts beschädigt oder abgeändert wurden.
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn ein gültiger Kaufbeleg / Quittung vorgewiesen wird.
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch stellt nuovafloor einen Garantieschein einer Versicherungsgesellschaft aus.
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre nach Werkvollendung.
- Vorbehalte zur Ausführung, bei denen wir Garantieansprüche wegbedingen, die Ausführung ablehnen oder die dadurch entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen.
- Elastische Fugen (Silikonfugen) sind nicht wasserdicht, sie sind wartungsbedürftig und können abreissen.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart, wird das bestehende Gefälle im Untergrund übernommen
- Fugenlose Beläge benötigen einen nach SIA Normen ausgeführten Untergrund der fest, rissfrei, tragfähig und plan ist. Unsere fugenlosen Beläge haben einen Gesamtaufbau von 3-4mm. Dies muss beim Einbau der Unterlagsböden von der Bauleitung entsprechend berücksichtig werden.
- Die Einbauflächen müssen während der ganzen Ausführung gesperrt bleiben (es ist kein normaler Baustellenverkehr möglich)
- Um chemische Reaktionen zu vermeiden, darf während der Ausführung und 24 h nach Schichteinbau keine Staubbildung oder Kontamination durch Silikonsprays oder Reinigungsmittel durch andere Unternehmer auftreten. Dies ist im Bauprogramm von der Bauleitung entsprechend zu berücksichtigen.
- Anschlussrohre bei Duscharmaturen müssen mind. 5 mm über die Grundplatte/Grundputz herausragen, damit nuovafloor eine normgerechte Abdichtung erstellen kann.
- Als Untergrund im Trockenbau müssen bauseits zwingend Gipskartonplatten oder Fermacell-Platten doppelbeplankt, vollflächig verleimt und verschraubt verwendet werden. Im Nassbereich ist es zwingend notwendig, dass die Platten hydrophobiert sind. Bauseits müssen die Stösse mit einem Armierungsgewebe vernetzt werden. Die Position in unseren Offerten erfolgt zusätzlich als Haftgrund der Wandbeläge und ändert nichts an der bauseitigen Vernetzung der Stösse.
- Sofern Untergründe im Keller ohne Dampfsperre erstellt worden sind, empfehlen wir eine zweifache Grundierung, welche als Dampfbremse gilt, jedoch keine Dampfsperre ersetzt.
- Bei Bodenbelagsarbeiten in der Dusche benötigen wir ein Gefälle von mind. 2.5 % bis 3 % Gefälle.
- Wird das Duschgefälle durch nuovafloor ausgebildet, ist bauseits eine entsprechende Aussparrung vorzunehmen.
- Als Duschablaufrinne muss zwingend das Produkt Aqua SwissLine Vario oder Flex der Firma Schaco AG verwendet werden, da es am besten abgedichtet werden kann.
- Bei Bodenbelagsarbeiten muss die Bodenheizung 24 Std. vor der Arbeitsaufnahme ausgeschaltet werden.
- Im Nassbereich darf kein Anhydrit-Estrich eingebaut werden.
- Es ist darauf zu achten, dass die Sinterhaut zur optimalen Trocknung der Unterlagsbodens sowie zum Auftragen der Haftgrundierung entsprechend entfernt wurde.
- Reparaturen
Reparaturen an unseren Belägen dürfen nur von nuovafloor selbst durchgeführt werden. Werden Reparaturen durch Drittfirmen oder durch den Kunden selbst durchgeführt, erlischt der Garantieanspruch. Ein Kostenvoranschlag für Reparaturen ist für den Kunden kostenlos und erfolgt durch nuovafloor automatisch. Aufträge und Reparaturen werden nur nach Unterzeichnung von Auftragsbestätigungen ausgeführt. nuovafloor akzeptiert dabei handschriftlich unterzeichnete und gescannte – Auftragsbestätigungen per Mail.
- Haftung
nuovafloor haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte und durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet nuovafloor nicht für die Kosten von sich aus der Verwendung von mangelhaften Bauteilen ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Die Haftung für Schäden an Personen oder Sacheninfolge Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
- Datenschutz
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und alle sich aus der Bestellung ergebenden Informationen in die Kundendatei von nuovafloor aufgenommen und zu Zwecken der Kundenbetreuung sowie zu Marketingzwecken EDV-unterstützt verarbeitet werden können. Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit zulässig.
- Änderungen / Ergänzungen
nuovafloor bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit an neue Gegebenheiten anzupassen bzw. zu ändern und für neue Aufträge sofort anzuwenden.
- Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstandort ist Thun.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.